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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

1.     Anmeldungen

1.1    sind nur auf dem beigefügten Anmeldeformular  direkt an das  Bildungsforum Schleswig-Holstein zu richten.

1.2      Die Anmeldefristen (Anmeldeschluss) sind unbedingt einzuhalten, damit ein Seminar bei Nichtzustandekommen wegen zu geringer Teilnehmerzahl gemäß den Vertragsbedingungen der beteiligten Institutionen ohne große Kosten rechtzeitig abgesagt werden kann.

1.3  Gehen für ein Seminar mehr Meldungen ein als zulässig (Platzangebot), entscheidet über die Teilnahme/Einladung am/zum Seminar der Eingang der verbindlich schriftlichen Anmeldung beim Bildungsforum, auch wenn der Anmeldeschluss noch nicht erreicht ist.

2.     Kosten

2.1    Für die Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen werden Kostenbeiträge erhoben; diese Beiträge sind Pauschalbeträge, sie beinhalten in der Regel die Kosten für die Seminardurchführung, Übernachtung sowie volle Verpflegung. Aus programmtechnischen Gründen können sich Änderungen (Ausfall einzelner Mahlzeiten z.B. bei Exkursionen) ergeben. Bei Seminaren  beinhalten die Kostenbeiträge auch die gemeinsame Busfahrt, Bahnfahrt bzw. Flüge nach Sondertarif (keine Zubringerkosten). Die Festlegung erfolgt jeweils in der Ausschreibung. Das Bildungsforum kann bei der Anmeldung Vorauszahlungen von mindestens 25 % des Kostenbeitrages verlangen. Die Anmeldung wird erst mit Eingang der Vorauszahlung verbindlich.

        Kostenpflichtiger gegenüber dem Bildungsforum ist der jeweilige Teilnehmer.

       Für schriftlich zur Teilnahme eingeladene Seminarteilnehmer müssen ggf. Ausfallkosten erhoben werden, wenn sie unentschuldigt der Veranstaltung fernbleiben oder zu kurzfristig absagen und es nicht mehr möglich ist, eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bereits eingezahlte Kostenbeiträge bzw. Vorauszahlungen auf die Kostenbeiträge (Tuff. 3.2) werden nicht erstattet.

2.2    Fahrkosten werden vom  Bildungsforum nicht erstattet.

3.     Abmeldungen/Ausfallkosten

3.1    An der Seminarteilnahme verhinderte Teilnehmer werden gebeten, sich unverzüglich nach Bekannt werden der Verhinderung schriftlich (Brief oder FAX) unmittelbar beim Bildungsforum abzumelden.

3.2    Bei Abmeldungen

Es gelten folgende Rücktrittskosten

 

a) Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt: 15 % des Reisepreises

b) Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises

d) Rücktritt bis 21 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises

e) späterer Rücktritt oder Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

       

        Es gilt der Eingang der Abmeldung beim Bildungsforum.

        Bei Entsendung von Ersatzpersonen entfallen die Ausfallkosten.

        Es können Sonderregelungen für einzelne Seminare in der Ausschreibung getroffen werden

4.     Teilnahmebescheinigungen

        Die Teilnehmer an Veranstaltungen des Bildungsforum erhalten zum Abschluss des Seminars Teilnahmebescheinigungen .

5.     Hinweis zum Bildungsurlaub nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) für Schleswig-Holstein

        Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Beamtinnen und Beamten nach § 1 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein haben einen Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung zum Zwecke der Weiterbildung (Bildungsurlaub).

6.     Die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung unterliegt der freien Wahl der Beschäftigten. Sie haben dem Arbeitgeber die Absicht, Freistellung zu beanspruchen, so früh wie möglich, in der Regel sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung, mitzuteilen.

 

7.     Bundesbeamte, die nicht Personalvertreter sind, können Sonderurlaub nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 der Sonderurlaubsverordnung für staatspolitische Bildungsveranstaltungen erhalten, die von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt worden sind.

 

 

 

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